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Art. 5 GG

Veröffentlicht am | Wednesday, 25. March 2009 | 2 Antworten

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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2 Antworten to “Art. 5 GG”

  1. Felix
    Thursday, 26. March 2009 @ 2:11

    Muss man das jetzt verstehen?

  2. Jan
    Thursday, 26. March 2009 @ 10:35

    Gestern wurde beschlossen, die Internetzensur einzuführen.

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