6:0 gewonnen und doch verloren
Veröffentlicht am | Monday, 30. March 2009 | Keine Antwort
Nachdem zuletzt auch das 6te Gerichtsurteil zwischen Jens Weinreich und dem DFB für Weinreich ausging (Vgl hier), gibt Weinreich nun leider Kleinbei. Angesichts seiner existenziellen Bedrohung allerdings nachvollziehbar. Die Liste der Gerichte, die Weinreich Recht gaben:
1. Landgericht Berlin
2. Kammergericht Berlin
3. Landgericht Berlin
4. Landgericht Frankfurt am Main
5. Landgericht Berlin
6. Landgericht Frankfurt am Main
Die Spendengelder, die Weinreich für seinen Rechtsstreit gegen den DFB gesammelt hat, waren dabei enorm. Ich vermute mal, dass den wenigsten Spender so richtig zufrieden sein werden, mit dem, was nun herausgekommen ist. Immerhin sind knapp 22.000 Euro von etwa 860 Spendern eingegangen. Da ist es wenigstens erfreulich, dass Weinreich die meisten übrig bleibenden Spenden an die Hartplatzhelden und deren Kampf gegen die Sportverbände, um allgemeine und freie Bildrechte weitergeben will (Vgl. hier und hier).
Nun noch die abschließende Presseerklärung der Streitparteien:
Einigung zwischen DFB und Jens Weinreich
In den laufenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Herrn Dr. Theo Zwanziger und dem Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) und Herrn Jens Weinreich haben sich die Parteien gütlich geeinigt. Damit wird ein Schlussstrich unter diese Angelegenheiten gezogen.
Im Rahmen dieser Einigung haben die Parteien wechselseitige Erklärungen mit folgendem Inhalt abgegeben:
Herr Weinreich hat erklärt, dass er den Präsidenten des DFB, Dr. Theo Zwanziger, mit der von Herrn Dr. Zwanziger beanstandeten Formulierung „unglaublicher Demagoge” zu keinem Zeitpunkt in die Nähe eines Volksverhetzers rücken wollte. Der DFB hat erklärt, dass er Herrn Weinreich durch die Pressemitteilung Nr. 180/2008 vom 14.11.2008 unter der Überschrift „DFB missbilligt Diffamierung von Dr. Theo Zwanziger” zu keinem Zeitpunkt in seiner Arbeit als kritischer Sportjournalist behindern wollte.
Die Parteien haben sich geeinigt, die Rechtsstreitigkeiten jetzt jeweils nicht fortzuführen. Dies gilt sowohl für das Unterlassungsverfahren gegen Herrn Weinreich bezüglich der Aussage „unglaublicher Demagoge” als auch für das Gegendarstellungs- und Unterlassungsverfahren von Herrn Weinreich gegen den DFB bezüglich der Pressemitteilung vom 14.11.2008. Herr Weinreich verzichtet auf eine Durchsetzung der Gegendarstellung, der DFB legt gegen den Untersagungsbeschluss bezüglich der Pressemitteilung vom 14.11.2008 kein weiteres Rechtsmittel ein und gibt die Abschlusserklärung hierzu ab.
Hinsichtlich der Verfahrenskosten trägt jede Partei ihre Kosten selbst.
Dr. Ulrich Amelung für Jens Weinreich
Dr. Christian Schertz für den DFB e.V.
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