2200 Ermittlungen durch Vorratsdatenspeicherung
Veröffentlicht am | Thursday, 4. December 2008 | Keine Antwort
… in nur drei Monaten??? Schreibt Spiegel Online:
Insgesamt waren es fast 2200 Ermittlungsverfahren von Mai bis einschließlich Juli 2008, in deren Rahmen Richter den Rückgriff auf Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internet-Nutzern angeordnet haben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz hervor.
Tatsächlich und definitiv benutzt wurden die Vorratsdaten dann aber nur in 43 Prozent der Fälle, also in etwa 940 Verfahren. In 29 Prozent der Fälle sei der Rückgriff auf die Daten nicht erforderlich gewesen, bei immerhin einem Viertel der 2186 Verfahren sei dazu keine Angabe möglich.
Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht die Anwendung der Vorratsdaten
ausdrücklich auf Fälle beschränkt hat, in denen Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.
Schon die Zahl der Verfahren zeigt, dass die Vorgaben des Verfassungsgerichts nicht ernst genommen werden. Wenn das mal nicht zum Eigentor wird. Die Bundesregierung muss nämlich auch dem Verfassungsgericht über den praktischen Umgang mit den Vorratsdaten berichten. Wenn die Richter sehen, wie lax und verantwortungslos der Datentopf aufgemacht wird, haben sie jedenfalls ein Argument mehr, die Speicherung zu verbieten.
Ein Hoffnungsschimmer? Jedenfalls genug Stoff, der uns Kritikern Argument gibt: Wir haben es ja gewusst.
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