Tauschbörsenwirrwarr
Veröffentlicht am | Thursday, 1. May 2008 | Keine Antwort
SPON fasst mal ganz nett zusammen, was für verschiedene Auffassungen so Gerichte haben können, wenn es darum geht IP-Adressen und Klarnamen von Tauschbörsennutzern an die Musik-/Spiele-/usw-Industrie zu geben. Bisher war das nicht ganz so einfach. Es wurde Anzeige gegen Unbekannt gestellt, dann – nachdem die Daten vom Internetprovider abgefragt wurden – von den Gerichten festgestellt, dass das Verfahren eingestellt werde. Anschließend wurden die Daten an den Kläger weitergegeben, damit dieser zivilrechtliche Schritte einleiten könne.
Kompliziert, aber bislang erfolgreich. Nun aber hat das Landgericht München zivilrechtliche Ansprüche für so unbedeutend erklärt, dass dafür nicht beim Strafverfahren ermittelten Klarnamen herausgegeben werden müssen. Dieses Vorgehen stelle einen “erheblichen Eingriff” in die Privatsphäre dar – bei nur “fraglichen zivilrechtliche Ansprüchen”, argumentieren die Richter.
Außerdem beweise eine ermittelte IP-Nummer noch keine strafrechtliche Verantwortung – im Strafrecht gelte immer noch die Unschuldsvermutung (Az.: 5 Qs 19/08).
Gut, andere Gerichte sehen es überhaupt nicht für notwendig an, dass ein Gericht zwischen dem Datenaustausch stehen muss, aber erstmal muss man ein positives Urteil nehmen, wie es kommt.
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