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Spickmich.de ist Anwalts Liebling

Veröffentlicht am | Wednesday, 5. March 2008 | Keine Antwort

Man glaubt kaum wie viele Urteile es noch braucht, bis die Lehrer verstanden haben, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit in Deutschland eben ein Lehrerbewertungsportal abdeckt. Erneut wird dagegen geklagt, erneut in NRW – zur Erinnerung: da wurde vor dem Landgericht und dann vom Oberlandesgericht in Köln in zweiter Instanz schon entschieden, dass spickmich.de legitim ist. Auch wenn das in Frankreich nach einem Urteil vor wenigen Tagen anders ist.

Das ganze wird wohl letztendlich noch vor den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht gehen. Die klagende Lehrerin will eine Grundsatzentscheidung erreichen.

Quasi aus erster Hand weiß ich, dass viele Lehrer über spickmich.de nur milde Lächeln oder gar dabei sind ihre Benotungen ordentlich zu pimpen. Wer kann es ihnen verdenken. Wenn ich mich aber an meine Schulzeit zurück erinnere, müsste es doch auch eine ganze Menge Lehrer geben, die sich dort über eine schlechte Benotung freuen würden. ;-)

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