Studiengebühren vor Gericht I
Veröffentlicht am | Monday, 11. June 2007 | Keine Antwort
Netter Artikel im Print-Spiegel heute über Studiengebühren vor Gericht (vor allem in NRW). Ich würde ja den ganzen Artikel abschreiben, der sieht uns Gebührengegner nämlich im Aufwind. Credo: “Der Uni-Obolus ist keineswegs so gerichtsfest, wie von den Hochschulen erhofft.”
An der Uni Bielefeld wurden die Gebühren nun vom Verwaltungsgericht Minden für rechtswidrig erklärt, weil sie nach Semesteranzahl gestaffelt waren und dies gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Die Uni will Berufung einlegen, klar, aber das Geld kann sie zunächst nicht verwenden, muss es evtl. sogar an diejenigen Studenten wieder zurück bezahlen, die Widerspruch eingelegt haben – das sind ca. 5.000. Und auch im nächsten Semester droht selbiges.
Zudem wird von vielen Gerichten kritisch bemerkt, dass die Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen in nicht-öffentlichen Sitzungen der Hochschulgremien beschlossen wurden. (In Köln zog man sich ja sogar hinter Stacheldraht zurück.) Auch hier gibt es ein Urteil gegen die Uni Siegen vom Verwaltungsgericht Arnsberg, dass dieser Ausschluss der Öffentlichkeit die Gebühren rechtswidrig werden lässt.
In NRW gingen die Studentenzahlen in diesem Semester sehr deutlich zurück, zynisch als “gewissen Reinigungseffekt” kommentiert von Bildungsminister Pinkwart. (Auch sehr zynisch wiederum die Uni Bielefeld.) Doch das Landesamt für Statistik weist 6,5% weniger Erstsemester aus und das bei 4,9% mehr Hochschulberechtigten in diesem Jahr. Das wird heikel für die Politik, denn Deutschland ist dem Sozialpakt der Vereinten Nationen beigetreten. Dort heißt es, dass jeder Student “unabhängig von seiner finanziellen Möglichkeiten einen chancengleichen Zugang zur Hochschulbildung” haben muss.
Sollte sich “herausstellen, dass finanzschwache Studierende von der Aufnahme eines Studiums abgehalten werden”, so die Mindener Richter , sei das Bundesland “gehalten, die gesetzlichen Regelungen zu ändern.”
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