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Deutschland wegen Folter verurteilt (2)

Veröffentlicht am | Sunday, 22. April 2007 | Keine Antwort

Wie vorhergesagt, hat Gäfgen Beschwerde gegen den deutschen Staat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt und (zurecht) Unterstützung erhalten. Der Spiegel schreibt:

Üblicherweise werde in Straßburg keine Beschwerde zur Entscheidung angenommen, bei der das Gericht ein Scheitern erwartet. Gäfgen könnte bei einem Erfolg eine Wiederaufnahme seines Verfahrens verlangen.

Wenn man nur in allen Situationen, wenn hier in Deutschland Menschen- und Bürgerrechte mit Füßen getreten werden (vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung über den Datenschutz bis hin zum Raucherschutz und zur Bewegungsfreiheit).

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