43.308 Hessen gegen Studiengebühren
Veröffentlicht am | Saturday, 18. November 2006 | Eine Antwort
Die Asten Hessens wollen sich nicht auf andere Akteure im Streit gegen Studiengebühren verlassen und versuchen nun selbst mit einer Verfassungsklage gegen Studiengebühren mobil zu machen. Auf www.verfassungsklage-bildung.de sind alle Informationen noch einmal zusammen gefasst. Mit 43.308 Unterschriften von deutschen Staatsbürgern, die über 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben, ist es möglich, das Studienbeitragsgesetz vor den Staatsgerichtshof zu bringen. Leider ist das Procedere etwas kompliziert, aber ihr habt ja alle Zeit:
Wir sammeln die ausgefüllten Klageformulare zentral. Vorher muss aber die Gemeinde, in der Du wohnst (Hauptwohnsitz !), auf dem Formular bescheinigen, dass Du wahlberechtigt bist und selbst unterschrieben hast. Und das geht so:
1. Fülle das Formular aus (Name, Geburtsdatum, Adresse, Mailadresse – nicht unterschreiben!).
2. Trage das Formular und einen Personalausweis oder Reisepass zur Gemeindeverwaltung (Der Hauptwohnsitz ergibt sich aus der Adresse auf der Rückseite des Personalausweises). Eine Liste der zuständigen Ämter und ihrer Öffnungszeiten ist hier zu finden.
3. Unterschreib das Formular vor den Augen der zuständigen Verwaltungsmitarbeiter.
4. Lass das Formular zwei mal abstempeln (Bestätigung von eigenhändiger Unterschrift und Wahlberechtigung).
5. Bring das Formular zu einem Sammelpunkt, etwa zum AStA vor Ort – oder schicke es per Post an die Initiative „Für Solidarität und freie Bildung“ beim AStA der Universität Frankfurt Merton-Straße 26-28, 60325 Frankfurt am Main.
Ich hoffe ihr helft alle dabei mit. Das Formular gibt es auf oben genannter/verlinkter Seite.
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Thursday, 23. November 2006 @ 16:39
[...] Jan hat ja bereits darauf hingewiesen: die hessischen Asten versuchen momentan, ein Prozent der Wahlberechtigten zusammenzubekommen, die ihren Antrag auf Überprüfung des Studiengebühren-Gesetzes vor dem Staatsgerichtshof (dem hessischen Verfassungsgericht) unterstützen. [...]