Lauter fiese Hooligans II
Veröffentlicht am | Thursday, 7. September 2006 | 2 Antworten
Nachdem Herr Müller schon auf den ersten Artikel eine drei-teiligen Serie hingewiesen hat, kommentiere ich derweil den zweiten. Im Spiegel wird dabei unter anderem die zivilgerichtliche Überprüfung von von der DFB ausgesprochenen Stadionverboten betont. Der Beginn eines Ermittlungsverfahrens löst dabei grundsätzlich ein solches Verbot aus, bundesweit. Dabei reicht für dieses Verfahren ein begründeter Anfangsverdacht, der oft genug einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand hält. Dennoch fehlen den Betroffenen oft die Mittel, um gegen die Verbote vorzugehen.
Außerdem berichtet der Spiegel unter der Überschrift “Wer unverdächtig ist, ist verdächtig” über den in der Fanszene sehr bekannten Fall einer damals 16-jährigen Dynamo Dresden-Anhängerin.
Im März 2005, an einem Freitagabend, begleitet Corinna, damals 16 Jahre alt, ihre Mannschaft zu einem Spiel nach Saarbrücken. Der Trip in die Ferne verläuft normal, bis sie vor dem Stadion von der Polizei aufgefordert wird, sich für eine Durchsuchungsmaßnahme in ein eigens dafür aufgebautes Zelt zu begeben. Dort muss sie sich schließlich in Gegenwart zweier Beamtinnen komplett entkleiden. Ihr Mentor, der für die Prozesskosten aufkommt, war damals auch vor Ort. Er weiß von “mehr als 20″ Frauen, die ebenfalls den Blick unter Slip und BH hätten frei geben müssen, auch eine zirka 50-Jährige sei darunter gewesen.
Ende Mai 2006 weist das zuständige Verwaltungsgericht Corinnas Klage gegen die Landespolizeidirektion Saarland ab. Die Maßnahme gegen den Teenager sei “erforderlich” und “verhältnismäßig” gewesen, denn es habe “lediglich eine Nachschau nach Fremdkörpern in der Kleidung und eine Beschau des unbekleideten Körpers stattgefunden” – jedoch keine “Inaugenscheinnahme von natürlichen Körperöffnungen”.
Laut Gericht hatten Dresdner Polizisten die Kollegen in Saarbrücken darüber informiert, dass erfahrungsgemäß “unverdächtige Dynamo-Fans” Waffen, Rauchpulver und Signalmunition transportieren würden. Der Kreis dieser “Unverdächtigen” umfasse “unscheinbare, jüngere oder ältere und insbesondere weibliche Personen”, die man normalerweise nicht “der gewalttätigen Fanszene” zuordne.
Das Verwaltungsgericht vertritt die Position, Corinna habe “dem Profil der Transportklientel voll und ganz entsprochen”: unscheinbar, jung oder alt, und insbesondere weiblich. Derzeit hofft Corinna, dass ihre Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassen wird.
Auf nie mehr Wiedersehen Rechtsstaat! Willkommen Überwachungs- und Willkürstaat! Im Fußball sind wir – was die Bürgerrechte angeht – in Deutschland schon so weit wie in jeder Bananenrepublik.
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Sunday, 16. December 2007 @ 1:18
Wenigstens gibt’s noch Urteile gegen den Mist:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/12/14/nacktkontrolle-war-rechtswidrig/
Sunday, 16. December 2007 @ 13:44
33 Monate später!
Aber immerhin.