Deutschland wegen Folter verurteilt
Veröffentlicht am | Tuesday, 11. July 2006 | 3 Antworten
Der Frankfurter Folterprozess im Entführungsfall Metzler ist uns ja allen noch gut im Gedächtnis. Während dort mit dem absurden Argument der Rettungsfolter nur Folter angedroht wurde (und wir erinnern uns, dass es im deutschen Strafrecht zurecht keinen Unterschied zwischen Folter und Androhung eben dieser gibt), ist Deutschland nun wegen eines sehr konkreten Vorfalls nämlich wegen des Einsatzes von Brechmittel gegen mutmaßlich Drogenschmuggler aus Afrika vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden.
Bei diesem Einsatz sind zwei Drogenkuriere verstorben. Dabei sind die Medien – ebenso wie bei der teilweise brutalen gewaltsamen Abschiebungen durch den Bundesgrenzschutz – nicht in der Lage sind eine ausreichende Öffentlichkeit herzustellen.
Markus Gäfgen, das Folteropfer im Daschner-Fall hat im übrigens Juli 2005 Klage bei eben diesem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Es droht also das zweite Folterurteil innerhalb sehr kurzer Zeit.
UPDATE: Auch Spiegel-Online hat jetzt einen Artikel zu dem Urteil.
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Tags: Daschner > Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte > Folter > Folterverbot
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Tuesday, 11. July 2006 @ 21:59
Hm… Danke – das hätte ich sonst nicht mitbekommen.
Wednesday, 26. July 2006 @ 23:38
[...] Kurz hier von mir schon angesprochen thematisierte eben das ZDF in einer neuen – wohl skeptisch zu betrachtenden – Kriminaldokureihe “Der Fall” den Folterskandal rund um den Vize-Polizeipräsidenten Daschner und den Kinderentführer und -mörder Gäfgen. Was bleibt nach 45-minütiger Daschner-Show im ZDF? [...]
Sunday, 22. April 2007 @ 18:04
[...] Wie vorhergesagt, hat Gäfgen Beschwerde gegen den deutschen Staat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt und (zurecht) Unterstützung erhalten. Der Spiegel schreibt: Üblicherweise werde in Straßburg keine Beschwerde zur Entscheidung angenommen, bei der das Gericht ein Scheitern erwartet. Gäfgen könnte bei einem Erfolg eine Wiederaufnahme seines Verfahrens verlangen. [...]